Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlei Erleben GbR - Groß Brebel 19b, 24392 Süderbrarup - Brebel

   Miet- und Geschäftsbedingungen

Miet- und Geschäftsbedingungen

Firma

Schlei-Erleben GbR

Groß Brebel 19b, 24392 Süderbrarup OT Brebel

Stand: 08.12.2023

§1 Zur Person

Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag rechtsverbindlich durch einen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Die Ausgabe des Mietmaterials kann auch durch Vorlage einer nachprüfbaren Vollmacht erfolgen. Bitte vermerken Sie in diesem Fall den Namen, Adresse und die Telefonnummer, unter der der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Mietübergabe erreichbar ist. 

§2 Rückgabe & Schäden

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen werden auf Kosten des Mieters entfernt. Schaden an Mietgegenständen sind umgehend an von dem Mieter bei dem Vermieter Schlei Erleben anzuzeigen. Zum festgelegten Abhol-/Rückholtermin hat der Mieter die Mietgegenstände vollständig sowie fertig verladen auf dem Trailer und persönlich dem Vermieter zurückzugeben. Das fertig verladen bezieht sich hierbei auf Kanu, Kajaks, Sups, Quads und Sauna.  Fehlende oder kaputte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.  Wartezeiten ab einer Stunde nach festgelegtem Abhol-/Rückgabeholtermin werden mit 85,00€ zzgl. Gesetzlicher MwSt.pro Stunde je Mitarbeiter berechnet, weitergehend werden zusätzlich entstandene kosten unter anderem Transportmehraufwand abgerechnet: Transporte 1,50€ je / km je Fahrzeug.

§3 Mieter

Der Mieter übernimmt nach Annahme/Übernahme die volle Haftung der Mietgegenstände. Unterzeichnet/ Bestellt / Bucht der Mieter für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter für die anderen Teilnehmer mit.  Der Mieter ist verpflichtet alle Teilnehmer seiner Buchung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schlei Erleben zu Infomieren und aufzuklären.

§ 4 Zahlung: Die Zahlung erfolgt spätestens bei Materialübergabe. Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, so ist diese sofort netto nach Rechnungserhalt zahlbar. Je doch spätestens vor Übergabe des Materials. Bei verspätetem Zahlungseingang werden für jede Mahnung € 10,00 sowie Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweils gültigen Bankzinssatz berechnet. Eine Kürzung des Rechnungsbetrags ist ausgeschlossen.
Ist die Anlieferung des Materials vereinbart, so berechtigt ein verspätetes Eintreffen des Materials in keinem Fall zur Zurückhaltung oder Kürzung des Gesamtrechnungsbetrags. Eine ev. Verspätung kann ihre Ursache nur in von uns nicht beeinflussbaren Situationen haben.

§5 Sicherheit Bei Kanufahrten sind geeignete Rettungsmittel anzulegen (keine aufblasbaren Westen). Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder mit uns nur ab dem vollendeten 2. Lebensjahr an Kanufahrten teilnehmen. Für Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr ist das Tragen von Rettungswesten Pflicht. Eigene Westen sind erwünscht, andernfalls sind diese zu mieten. Aufblasbare Schwimmhilfen sind nicht erlaubt. Bei Missachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen sind wir berechtigt, die Tour sofort abzubrechen. Der Mietpreis sowie die Nebenkosten werden in diesem Falle in voller Höhe zur Zahlung fällig. Dem Veranstalter muss

§6a Regelung zur Schwimmfähigkeit und Schwimmwesten bei der Anmietung von Wasserfahrzeugen/ Wassersportartikeln / Veranstaltungen im Wasser

Überprüfung der Schwimmfähigkeit: Bei der Anmietung von Kanus, Kajaks, Booten, SUPs (Stand-Up Paddleboards) oder ähnlichen Wasserfahrzeugen ist der Mieter verpflichtet, seine Schwimmfähigkeit selbst zu beurteilen. Eigenverantwortung für Schwimmwesten: Sollte der Mieter nicht schwimmfähig sein oder sich in Bezug auf seine Schwimmfähigkeit unsicher fühlen, liegt es in seiner Eigenverantwortung, für die Beschaffung einer angemessenen Schwimmweste zu sorgen.

Mitteilungspflicht an den Vermieter/Veranstalter: Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder Veranstalter über die Nichtschwimmfähigkeit und das Vorhandensein einer Schwimmweste zu informieren. Diese Information dient der Sicherheit und ermöglicht es dem Vermieter/Veranstalter, bei Bedarf zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Sicherheitsvorkehrungen: Es wird empfohlen, auch als geübter Schwimmer aus Sicherheitsgründen stets eine

Schwimmweste zu tragen, insbesondere bei ungünstigen Wetterbedingungen oder in unbekannten Gewässern.

§6b Sauna Nutzung & Sicherheit

Eigenverantwortung für dieGesundheit: Jeder Besucher ist selbst für seine Gesundheit verantwortlich, wenn er die Sauna benutzt. Es wird empfohlen, sich über die richtige Nutzung der

Sauna und mögliche Gesundheitsrisiken zu informieren, insbesondere wenn vorbestehende gesundheitliche Bedingungen vorliegen.


Beim Befeuern des Saunaofens:

Beim Befeuern des Saunaofens ist besondere Sorgfalt geboten. Es ist

darauf zu achten, dass keine glühenden Aschen oder Funken auf dem Boden vor dem Ofen verbleiben, um Brandgefahr und Verletzungsrisiken zu vermeiden. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Glutreste sicher im Ofen oder in einem dafür vorgesehenen Behälter aufgefangen werden.

§6c Bogenbahn & Archerytime Bogenarena Nutzung & Sicherheit

Verantwortung für jeden Schuss: Jeder Bogenschütze in der Archerytime Arena ist persönlich für jeden abgegebenen Schuss verantwortlich. Dies beinhaltet die Sicherstellung, dass der Pfeil sicher abgefeuert wird und dass kein Mensch oder Tier in der Schussbahn oder in der Nähe des Ziels steht.

Sicherheitsausrüstung: Tragen Sie stets die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung, einschließlich Armschutz & Handschuhe. Überprüfen Sie auch regelmäßig Ihren Bogen und Ihre Pfeile auf sichtbare Beschädigungen.

Einhaltung der Schießregeln Folgen Sie stets den Anweisungen des Personals und beachten Sie die Schießregeln der Arena. Schießen Sie nur, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist, und stellen Sie sicher, dass alle Personen außerhalb der Schussbahn sind, bevor Sie einen Pfeil abfeuern.

Umgang mit Bogen und Pfeilen: Gehen Sie sorgsam mit Bogen und Pfeilen um. Spannen Sie den Bogen nur, wenn Sie sich in der Schussposition befinden, und richten Sie den Bogen niemals auf Personen oder Tiere.

Betreten und Verlassen der Schussbahn: Betritt oder verlässt jemand die Schussbahn, muss das Schießen sofort unterbrochen werden. Die Schussbahn darf erst dann wieder betreten werden, wenn alle Schützen ihre Bögen abgelegt haben und das Signal dazu gegeben wurde.

Alkohol- und Drogenverbot: Das Schießen unter dem Einfluss von Alkohol 0,00%, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen ist strengstens untersagt. Keine Toleranz.

Anleitung für Anfänger: Anfänger sollten sich vor dem Schießen einer kurzen Einweisung oder einem Training unterziehen, um die Grundlagen des sicheren Umgangs mit Bogen und Pfeilen zu erlernen.

§6d Fahrzeuge, Quads, Mopeds Führerscheinnachweis:

Vor der Nutzung ist ein gültiger Führerschein vorzulegen. Dies dient der Überprüfung Ihrer Fahrberechtigung.

Helmpflicht: zu Ihrer eigenen Sicherheit ist das Tragen eines Helmes während der Fahrt obligatorisch.

Haftung bei Schäden: Als Fahrer tragen Sie die volle Verantwortung für alle Schäden am Fahrzeug. Es ist Ihre Pflicht, uns über jegliche Beschädigungen zu informieren.

Reparaturen: Alle Schäden werden ausschließlich von autorisierten Hersteller-Niederlassungen behoben, um die Qualität und Sicherheit zu gewährleisten.

Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand: Bringen Sie die Fahrzeuge gereinigt und vollgetankt zurück.

Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO): Die StVO ist jederzeit einzuhalten. Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden dokumentiert und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Alle daraus resultierenden Kosten sind vom Mieter in vollem Umfang zu tragen.

$7 Haftungsausschluss
Der Kanuverleih Schlei-Erleben, haftet als reine Vermietung nicht für Personen-, Sach- und Transportschäden. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen, Ausweise, Handys, Kameras etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Dies gilt auch bei Verwendung gemieteter Kleidertonnen.
Der Vermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietgegenstände entstehen. Der Benutzer wird den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen. Der Benutzer stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.


Die Nutzung von wasserabweisenden Kleidersäcken oder Tonnen berechtigen im Schadenfall den

Mieter nicht, Forderungen zu stellen, da durch Überfüllung oder nicht korrektes Verschließen der Säcke Wasser eindringen kann.

$8 Sorgfaltspflicht
Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind in privatem Besitz und dürfen nicht betreten oder zur Rast genutzt werden. Während der Kanufahrt dürfen die Boote nur an öffentlichen und besonders gekennzeichneten Rastplätzen verlassen werden. Abfälle sind in mitzubringenden Mülltüten zu sammeln und, sofern vorhanden, am Ende der Tour in öffentlich aufgestellten Mülleimern zu entsorgen oder dem Hausmüll zuzuführen. Sämtliche Rastplätze sind absolut sauber zu hinterlassen. Soweit zulässig, sind Feuerstellen nach dem Picknick durch vorher bereitgestelltes Wasser vollständig abzulöschen. Dieses gilt auch bei der Verwendung von Holzkohlenschalen.
Bei Missachtung der Natur, grobem Fehlverhalten – auch durch Alkoholmissbrauch -, Lärm, Materialmissbrauch und unzulässiger Müllentsorgung kann der Vermieter den sofortigen Abbruch der Tour fordern. Sämtliche Kosten und Folgekosten sind vom Auftragsgeber zu zahlen.

§9 Bergung von Mietgegenständen
Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe des Mietmaterials unmöglich machen oder einen vorzeitigen Abbruch erfordern, so ist der Auftraggeber verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzten, damit eine einfache und kostengünstige Lösung abgesprochen wird.
Sieht sich der Vermieter Schlei erleben , Brebel  zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise – entgegen den Absprachen – zurückzuholen, so trägt der im Mietvertrag benannte Mieter die Kosten. Für Bergung etc. des/der Gegenstände werden pro Stunde/pro Person 85,00 Euro* und für jedes Fahrzeug pro Kilometer € 1,50* zuzüglich der üblichen Transportkosten berechnet (* zzgl. gesetzl. MwSt.). Mögliche Materialschäden, die durch das Verhalten des Mieters oder einer seiner Teilnehmer entstehen, sind vom Mieter/Auftraggeber zu tragen.  Sollten Spezialfahrzeuge/ Boote oder ähnliches benötigt werden sind diese vom Mieter ebenfalls zu bezahlen.

§10 Höhere Gewalt
Schlei erleben, Brebel ist bei einer Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm ab 8Bft lt. Dt. Wetterdienst gemäß „Windfinder“ Standort Schlei nahe „Winningmay“), Unwetter, Überschwemmungen, oder starker Nebel) berechtigt, Touren und Buchungen abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Dieses gilt auch für den Fall, dass die Tour aufgrund niedriger Wasserstände nicht stattfindet oder auf ein anderes Gewässer verlegt werden muss.

§11 Stornierungen

Bei Stornierung durch den Entleiher/Mieter gelten folgende Stornoregelungen:


Bei Stornierungen ist der Mieter verpflichtet Schadensersatz zu leisten:

·        bei Stornierungen am Veranstaltungstag: 100% der Miethöhe

·        bei Stornierungen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Miethöhe

·        bei Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40% der Miethöhe

·        bei Stornierungen nach Vertragsabschluss: 25% der Miethöhe.

Der Mieter muss die Stornierung schriftlich einreichen


Kontakt: moin@schlei-erleben.de

§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der verbleibenden Bedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt.